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PRIIPs: Spiel auf Zeit

EU-Politiker drängen in Straßburg auf eine Verlängerung der Schonfrist für Fonds.
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Fondsgesellschaften haben noch eine Schonfrist bis 2020, um die umstrittenen PRIIPs-Beipackzettel für ihre Produkte einzuführen. Politiker wollen den Termin nun verschieben.

29.10.2018 | 13:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Die PRIIPs-Verordnung der EU bleibt weiter ein Zankapfel. Die Verordnung soll eigentlich den Verbraucherschutz erhöhen und einen transparenten Informationsstandard für alle verpackten Anlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products - PRIIPs) schaffen. Als „verpackt“ gelten dabei Produkte wie Investmentfonds, kapitalbildende Lebensversicherungen und Zertifikate, die das Kapital der Anleger indirekt an der Börse anlegen.

Das sogenannte PRIIPs-KID ist seit dem 1. Januar 2018 für alle Finanzprodukte Pflicht – mit einer Ausnahme: Investmentgesellschaften dürfen für ihre sogenannten OGAW-Fonds weiterhin die bewährten "Wesentlichen Anlegerinformationen" veröffentlichen. Sie müssen die neuen Basisinformationsblätter nach PRIIPs erst ab 31. Dezember 2019 bereitstellen. Diese Schonfrist in nun in der Diskussion. Sowohl Politiker als auch Branchenverbände fordern eine Verlängerung.

Hintergrund: Die neuen Beipackzettel für die Anleger sollen die wichtigsten Merkmale der jeweiligen Produkte umfassen, insbesondere deren Risiken und Kosten. Diese Idee an sich wird zwar von allen Marktteilnehmern begrüßt. Allerdings, so die Kritik, könnten die Angaben auf den Informationsblättern, wenn der Standard wie geplant eingeführt wird, zu mehr Verwirrung sorgen als Fonds-Anlegern zu helfen. Die Kritiker der aktuellen Fassung fordern deshalb eine gründliche Überarbeitung und eine Verschiebung des Stichtags für Fonds.

Fehler im Regelwerk

Aus Sicht der Branche müssen vor allem zwei Punkte dringend korrigiert werden: erstens die Wertentwicklungs-Szenarien auf Basis von Vergangenheitsdaten. Das Problem: Weil die Börsen in den vergangenen Jahren gut gelaufen sind, seien die Prognosen, die errechnet werden, viel zu optimistisch, sagt der BVI. Zweitens der Ausweis der Transaktionskosten nach der sogenannten Arrival-Price-Methode. Nach Schätzungen des BVI führt diese Methode bei rund zehn Prozent der Publikumsfonds in Europa zu falschen Transaktionskosten. Deshalb fordert der BVI schon länger eine Überarbeitung des Regelwerks. Und die braucht Zeit.

Parteiübergreifende Kritik

Zu den Wortführern für eine Verlängerung der Schonfrist für Fonds gehören nicht nur Branchenverbände wie der BVI, sondern auch einflussreiche EU-Politiker. Dazu gehört unter anderem Wolf Klinz, der für die Liberalen im EU-Parlament sitzt und Berichterstatter für die Regulierung des grenzüberschreitenden Fondsvertriebs ist. Gemeinsam mit den Parlamentariern Alain Lamassoure (Christdemokraten) und Syed Kamall (Konservative) fordert Klinz in einem Dossier konkrete Änderungen und die Verlängerung der  Übergangsfrist für OGAW-Fonds um 24 Monate. Der Christdemokrat Markus Ferber plädiert sogar für eine Verschiebung um drei Jahre. Außerdem soll der EU-Kommission für die Evaluierung der PRIIPs-Verordnung ein Jahr länger (bis Ende 2019) Zeit eingeräumt werden. Sie soll so die Möglichkeit erhalten, die Kinderkrankheiten des Regelwerks zu heilen. Für Fondsanbieter und Vertriebe würde eine Verschiebung um zwei bis drei Jahre eine große Erleichterung bedeuten.

Das sind die nächsten Schritte

Einer Verschiebung müssen der Econ-Ausschuss und danach das EU-Parlament zustimmen. Danach werden Parlament, Kommission und Europäischer Rat gemeinsam miteinander beschließen, wie es weitergeht. Die Wahrscheinlichkeit, dass es tatsächlich zu einer Verlängerung der Schonfrist für Fonds und zu einer Überarbeitung des Regelwerks kommt, ist offenbar nicht gering. Denn die Kritik ist eben nicht nur branchengetrieben und auf eine Partei beschränkt, sondern fraktionsübergreifend.

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